Wir sind aktuell auf der Suche nach Freiflächen im Kreis Gütersloh zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage.

Sie sind Eigentümer einer PV-genehmigungsfähigen Fläche, möchten aber die Investition einer Solaranlage nicht selbst stemmen, sondern Ihr Land an die BürgerEnergieGenossenschaft BEG33 verpachten? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Wir möchten die Energiewende vor Ort im Kreis Gütersloh vorantreiben. Energiewende in Bürgerhand. Regional und klimafreundlich. Demokratisch und gemeinschaftlich.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) können auf nachfolgenden Flächen PV-Anlagen errichtet werden.

  • 500 m breiter Streifen entlang der Autobahn

  • 500 m breiter Streifen entlang von Schienen

  • Konversionsflächen, versiegelte Flächen oder Flächen, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind

  • Flächen für die ein Planfeststellungsverfahren nach § 38 BauGB durchgeführt wurde (z.B. Deponien)

  • Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (§37c EEG2023)

Die tatsächliche Realisierbarkeit hängt jedoch noch vom planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmen (Baugesetzbuch (BauGB), der Bauordnung des Landes NRW (BauO NRW)) sowie von den angrenzenden Rechtsbereichen des Natur- und Artenschutzes und des Landschafts- und Denkmalschutzes ab. Beide Sachverhalte müssen im Vorfeld getrennt voneinander geprüft werden.